Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit genügt, und ein Glas Wein kippt um, eine Fensterscheibe geht zu Bruch oder ein Schlüssel verschwindet. Solche Missgeschicke können hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, besonders wenn Du anderen einen Schaden zufügst.
Welche Risiken deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?
Personenschaden
Sachschäden
Vermögensschäden
Schutz für Familienmitglieder
Prüfung der Haftung
Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten
Schäden durch Haustiere (nicht Hunde)
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Welche Risiken deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn du einen Schaden verursachst, musst du dafür gerade stehen.
Der Geschädigte hat das Recht auf finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.
Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld und bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Du haftest mit deinem ganzen Vermögen
Nicht alle persönlichen Haftungssituationen sind so harmlos wie ein zerschossenes Fenster oder ein Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er deine finanzielle Existenz gefährden würde.
Als Verursacher haftest du mit deinem gesamten Vermögen, einschließlich Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt dich und deine Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Ich prüfe, ob und in welcher Höhe du zum Schadensersatz verpflichtet bist. Wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, wird der Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld, übernommen.
Übrigens: die Privathaftpflicht schützt dich auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von deinem Haus ausgehen, solange du es selbst bewohnst. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehre ich unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führe ich den Prozess für dich und übernehme die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder sowie reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abschließen muss.
Die Haftpflichtversicherung schützt dich als Versicherungsnehmer - du bist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder, Ehepartner und Kinder sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Hierfür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Lückenloser Schutz
Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit deines Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel meine Haftpflichtversicherung.
Stirbst du als Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und der Versicherungsschutz läuft lückenlos weiter.
Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle können nicht immer vorhergesehen oder vermieden werden.
Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben möchte, braucht einen guten Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.
Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt - manchmal reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: Hast du nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen? Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
Auch Personenschäden sind nicht selten: Stößt du etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt deinen Unfallgegner, zahlst du den Schaden ohne Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche.
Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns oft nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen. Die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt dich als Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.
Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.
Welchen Haftpflichtschutz brauchst du?
Der umfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert bist du übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten.
Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: Für Autos, Motorräder, Mofas usw. ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn du ein Segel- oder Motorboot besitzt, benötigst du eine Sportboot-Haftpflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab.
Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigst du eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.
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