E-Roller, Mofas & Co.:

Wenn die Tage länger werden, knattert und surrt es wieder auf deutschen Straßen und Radwegen: Mofa- und Moped-Besitzer holen ihre „heißen Öfen“ wieder für eine Spritztour aus der Garage. Auch E-Roller erfreuen sich bei vielen Menschen steigender Beliebtheit – vor allem in Großstädten sorgen sie für den schnellen und flexiblen Transport von A nach B. Doch ohne Versicherungs­schutz muss das Zweirad in der Garage bleiben. Wer Gas geben möchte, braucht zwar keine Zulassung, jedoch eine Haft­pflichtversicherung. Diese muss bis 1. März jeden Jahres neu abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn man ohne gültiges Kenn­zeichen fährt?
Wer mit seinem E-Roller oder Mofa ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. Die Strafen können schmerzhaft ausfallen und reichen von der Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Noch ärgerlicher: Verursachen Sie einen Unfall, müssen E-Roller und Mofa-Besitzer ohne Versicherungsschutz für den gesamten Schaden alleine aufkommen – Schadensersatzleistungen inklusive.


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Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Roller und Mofas

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